Inkasso in Polen

Ein polnischer Bauunternehmer zahlt nicht?

Sie haben Baustoffe geliefert, Geräte vermietet oder Nachunternehmerleistungen für ein polnisches Bauunternehmen erbracht — und die Rechnung bleibt offen, während der Schuldner weiter neue Projekte gewinnt.

Forderung einreichen — kostenlose PrüfungEin Werktag, unverbindlich, ohne Vorkosten.
18–6%
Erfolgsprovision, stufenweise
0 €
Vorkosten
120 €
Mindestforderung
40–100 €
je Rechnung — zahlt der Schuldner

Wo der Druck ankommt

Öffentlichkeit trifft Bauunternehmer

Polnische Bauunternehmen bewerben sich um Projekte und leben von ihrem Ruf bei Investoren und Generalunternehmern. Ein von Google indexierter Eintrag im öffentlichen Schuldenregister erscheint genau dann, wenn ein neuer Auftraggeber sie prüft — ein starker Anreiz zur Zahlung.

Druck über Kredit und Bürgschaften

Bauunternehmen hängen an Kreditlinien, Maschinenleasing und Versicherungsbürgschaften. Ein Eintrag bei BIG InfoMonitor ist für alle sichtbar und wird erst nach Zahlung gelöscht.

Einbehalte und Aufrechnungen werden geprüft, nicht hingenommen

Bauschuldner behaupten gern Aufrechnungen wegen angeblicher Mängel. Wir prüfen zuerst die Dokumente; der unbestrittene Teil der Forderung läuft weiter, ohne auf die Klärung des Streits zu warten.

So läuft die Beitreibung ab

01
Sie reichen online ein
02
Eingeschriebene Aufforderungen aus Polen
03
Register + BIG-Eintrag
04
E-Gericht — nur auf Ihre Entscheidung

Ganzer Ablauf: how it works · Staffel: Preistabelle.

Keine Vorkosten. Erfolgsprovision von 18%–6% nur auf das, was wir beitreiben.

Reichen Sie die offenen Rechnungen online ein — Ihr Unternehmen wird automatisch verifiziert, die polnische Steuernummer (NIP) des Schuldners füllt den Rest aus. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Forderung einreichen — kostenlose Prüfung

Häufige Fragen

Der Schuldner sagt, der Investor habe ihn nicht bezahlt. Entlastet ihn das?

Nein. Nach polnischem Recht besteht Ihr Vertrag mit Ihrem Kunden — dessen Liquiditätsprobleme in der Kette setzen seine Zahlungspflicht nicht aus. Es ist allerdings ein Signal, vor den anderen Gläubigern zu handeln.

Ein Teil meiner Rechnung wird als Einbehalt (kaucja) zurückgehalten. Können Sie den Rest beitreiben?

Ja. Der fällige, nicht einbehaltene Teil wird normal beigetrieben. Die Einbehaltsbedingungen prüfen wir gesondert — viele „Einbehalte" der polnischen Praxis sind vertraglich längst zur Auszahlung fällig.

Die Leistungen wurden ohne Beanstandung abgenommen. Hilft das?

Sehr. Ein unterzeichnetes Abnahmeprotokoll (protokół odbioru) ist im polnischen Verfahren ein entscheidendes Beweismittel und entzieht Mängeleinwänden für den abgenommenen Umfang meist die Grundlage.

Wie viel Zeit habe ich?

B2B-Forderungen verjähren in Polen regelmäßig nach 3 Jahren — aber Bauketten kippen schnell, Insolvenzen häufen sich in dieser Branche. Wer früher handelt, kassiert, bevor sich die Schlange bildet.

Kostenlose Prüfung anfordern

Ein Werktag, unverbindlich, ohne Vorkosten. Mindestforderung 120 €. Gesetzliche Zinsen und die Pauschale von 40/70/100 € je Rechnung werden zusätzlich zur Hauptforderung geltend gemacht.

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