Sie haben Lebensmittel, Frischware, Zutaten oder Agrarrohstoffe an einen polnischen Importeur, Verarbeitungsbetrieb oder Großhändler geliefert — die Ware wurde angenommen, weiterverkauft oder verarbeitet, Ihre Rechnungen bleiben offen.
Verderbliche Ware ist bei Lieferung zu untersuchen — genau deshalb zählt die rügelose Annahme. Eine Monate später, nach Weiterverkauf oder Verarbeitung erhobene Rüge ist nach polnischem Recht und CISG ein erkennbares Hinhaltemanöver, keine Verteidigung.
Polnische Lebensmittelgroßhändler und Verarbeiter leben von Lieferantenkredit und Factoring. Registereintrag plus BIG-InfoMonitor-Eintrag sind für jeden Lieferanten und Finanzierer sichtbar — und werden erst nach Zahlung gelöscht.
Laufende Lieferbeziehungen erzeugen Bestellungen, CMR, Lieferbestätigungen und Kontoauszüge — Beweise, die das polnische E-Gericht meist ohne Verhandlung verarbeitet.
Ganzer Ablauf: how it works · Staffel: Preistabelle.
Reichen Sie die offenen Rechnungen online ein — Ihr Unternehmen wird automatisch verifiziert, die polnische Steuernummer (NIP) des Schuldners füllt den Rest aus. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.
Forderung einreichen — kostenlose PrüfungDiese Abfolge arbeitet für Sie. Rügelose Annahme, Weiterverkauf und eine erst nach der Zahlungsaufforderung auftauchende Rüge bilden ein dokumentiertes Muster, das polnische Gerichte kennen. Der unbestrittene Teil läuft normal.
Meist nicht. Lieferdokumente, ggf. Temperaturaufzeichnungen und das Fehlen jeder zeitnahen Beanstandung leisten dieselbe Arbeit. Schweigen am Liefertag ist selbst ein Beweis.
Einseitige Nachlieferungsrabatte sind eine klassische Taktik. Sobald polnisches Inkasso, Register und BIG-Warnung im Spiel sind, dreht sich die Verhandlungsposition — viele „Rabatt"-Forderungen verschwinden.
Ja. Marktgroßhändler sind gewöhnliche Unternehmensschuldner; Register, BIG und E-Gericht gelten für sie wie für jede polnische Gesellschaft.
Ein Werktag, unverbindlich, ohne Vorkosten. Mindestforderung 120 €. Gesetzliche Zinsen und die Pauschale von 40/70/100 € je Rechnung werden zusätzlich geltend gemacht.
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