Inkasso in Polen

Ein polnischer Lebensmittelimporteur zahlt nicht?

Sie haben Lebensmittel, Frischware, Zutaten oder Agrarrohstoffe an einen polnischen Importeur, Verarbeitungsbetrieb oder Großhändler geliefert — die Ware wurde angenommen, weiterverkauft oder verarbeitet, Ihre Rechnungen bleiben offen.

Forderung einreichen — kostenlose PrüfungEin Werktag, unverbindlich, ohne Vorkosten.
18–6%
Erfolgsprovision, stufenweise
0 €
Vorkosten
120 €
Mindestforderung
40–100 €
je Rechnung — zahlt der Schuldner

Wo der Druck ankommt

Späte Qualitätsrügen halten selten stand

Verderbliche Ware ist bei Lieferung zu untersuchen — genau deshalb zählt die rügelose Annahme. Eine Monate später, nach Weiterverkauf oder Verarbeitung erhobene Rüge ist nach polnischem Recht und CISG ein erkennbares Hinhaltemanöver, keine Verteidigung.

Handelskredit ist der Druckpunkt

Polnische Lebensmittelgroßhändler und Verarbeiter leben von Lieferantenkredit und Factoring. Registereintrag plus BIG-InfoMonitor-Eintrag sind für jeden Lieferanten und Finanzierer sichtbar — und werden erst nach Zahlung gelöscht.

Dauerlieferungen ergeben starke Akten

Laufende Lieferbeziehungen erzeugen Bestellungen, CMR, Lieferbestätigungen und Kontoauszüge — Beweise, die das polnische E-Gericht meist ohne Verhandlung verarbeitet.

So läuft die Beitreibung ab

01
Sie reichen online ein
02
Eingeschriebene Aufforderungen aus Polen
03
Register + BIG-Eintrag
04
E-Gericht — nur auf Ihre Entscheidung

Ganzer Ablauf: how it works · Staffel: Preistabelle.

Keine Vorkosten. Erfolgsprovision von 18%–6% nur auf das, was wir beitreiben.

Reichen Sie die offenen Rechnungen online ein — Ihr Unternehmen wird automatisch verifiziert, die polnische Steuernummer (NIP) des Schuldners füllt den Rest aus. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Der Schuldner nahm die Ware rügelos an und rügte Mängel erst nach unserer Aufforderung. Was nun?

Diese Abfolge arbeitet für Sie. Rügelose Annahme, Weiterverkauf und eine erst nach der Zahlungsaufforderung auftauchende Rüge bilden ein dokumentiertes Muster, das polnische Gerichte kennen. Der unbestrittene Teil läuft normal.

Unsere Ware war verderblich — ein förmliches Abnahmeprotokoll existiert nicht. Ein Problem?

Meist nicht. Lieferdokumente, ggf. Temperaturaufzeichnungen und das Fehlen jeder zeitnahen Beanstandung leisten dieselbe Arbeit. Schweigen am Liefertag ist selbst ein Beweis.

Der polnische Käufer will zur Erledigung einen „Rabatt". Verhandeln?

Einseitige Nachlieferungsrabatte sind eine klassische Taktik. Sobald polnisches Inkasso, Register und BIG-Warnung im Spiel sind, dreht sich die Verhandlungsposition — viele „Rabatt"-Forderungen verschwinden.

Übernehmen Sie auch Forderungen gegen Obst- und Gemüsegroßhändler auf Märkten (z. B. Bronisze)?

Ja. Marktgroßhändler sind gewöhnliche Unternehmensschuldner; Register, BIG und E-Gericht gelten für sie wie für jede polnische Gesellschaft.

Kostenlose Prüfung anfordern

Ein Werktag, unverbindlich, ohne Vorkosten. Mindestforderung 120 €. Gesetzliche Zinsen und die Pauschale von 40/70/100 € je Rechnung werden zusätzlich geltend gemacht.

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